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Stellungnahme von Gedenkstätten zur Erinnerung an die nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen

14. Juli 2020

Stellungnahme von Gedenkstätten zur Erinnerung an die nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen

13. Juli 2020

Warum wir die Diskussionen über die intensivmedizinische Versorgung von Senior*innen sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen (Stichwort: Triage) in der Corona-Pandemie mit Sorge betrachten.

Die unterzeichnenden Gedenkstätten zur Erinnerung an die nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen erinnern an Abwertung, Ausgrenzung und Ermordung von Menschen im Nationalsozialismus. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Vermittlung der Geschichte dieser (Medizin-) Verbrechen. Ausgehend von diesem historischen Kontext, setzen wir uns in pädagogischen Programmen und Veranstaltungen aber auch mit aktuellen medizin-ethischen Fragen auseinander. Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Diskussionen über die intensivmedizinische Versorgung von Senior*innen sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen (Stichwort: Triage) in der Corona-Pandemie mit Sorge.

Wir sehen die Gefahr, dass die genannten Gruppen bei einer Überlastung des Gesundheitssystems von der intensivmedizinischen Versorgung ausgeschlossen werden könnten. Medizinische Fachgesellschaften haben Empfehlungen für die Vergabe von Behandlungsplätzen in einer Situation, in der es mehr Patient*innen als Intensivbetten gibt, veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, dass Ärzt*innen sich an Kriterien wie z. B. „weit fortgeschrittene neurologische Erkrankung“ oder „Gebrechlichkeit“ orientieren sollen.

Noch haben wir in Deutschland keine derartige Notsituation; umso wichtiger ist es, jetzt gesellschaftlich breit und ohne Zeitdruck die ethischen, medizinischen und juristischen Implikationen von Triage-Entscheidungen zu diskutieren. Auch der Deutsche Bundestag sollte sich dieser Diskussion annehmen und abwägen, ob die Empfehlungen der Fachgesellschaften handlungsleitend sein können. Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen müssen an den Beratungen zu diesem Thema beteiligt werden.

Es ist wichtig, Regelungen zu verabschieden, die eine diskriminierungsfreie Zuteilung von intensivmedizinischer Versorgung in einer Krisensituation gewähren und so die Rechte und die Würde jedes einzelnen Menschen sicherstellen. Die Festlegung von Regelungen für Triage-Entscheidungen kann nicht ausschließlich der Medizin überlassen werden.

Zu den Unterzeichnenden gehören:
- Gedenkstätte Bernburg
- Gedenkstätten Brandenburg an der Havel
- Gedenkstätte Hadamar
- Stiftung Sächsische Gedenkstätten/Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein
- Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim

Der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim unterstützt als österreichische Gedenkstätte für die Opfer der NS-Euthanasie die Initiative der deutschen Kolleginnen und Kollegen.

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