Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Gedenkstätte Opfer der Euthanasie-Morde

1820-1931 Altes Zuchthaus Brandenburg

 

Strafanstalt für Männer

Ab 1810 wurden im Brandenburger Landarmenhaus auch Strafgefangene aus dem überfüllten Zuchthaus Spandau untergebracht. Der Entschluss, das Areal dauerhaft als Strafanstalt zu nutzen, fiel um 1820. Zu diesem Zweck wurden die bestehenden Gebäude umgebaut und das gesamte Gelände mit einer Mauer umfriedet. Die Aufnahmekapazität erhöhte sich durch diese Maßnahmen auf nahezu 600 Mann. Gefangene des  Zuchthauses waren ausschließlich Männer.

 

Züchtigung und Zwangsarbeit

Im 19. Jahrhundert war das Strafvollzugssystem durch Abschreckung und Vergeltung gekennzeichnet. Dementsprechend gehörten Züchtigungen und Zwangsarbeit zur Behandlung der straffällig Gewordenen. In der Weimarer Republik seit 1918 setzten Bemühungen ein, den Strafvollzug im Sinne eines Erziehungsvollzuges umzugestalten. Haft sollte nun bessern und resozialisieren und nicht mehr eine reine Bestrafung darstellen.

 

Reformbemühungen

Die Situation im Alten Zuchthaus Brandenburgs war in den 1920er Jahren in vielerlei Hinsicht untragbar: Das Wachpersonal war in den meisten Fällen noch vor dem Ersten Weltkrieg ausgebildet worden und demzufolge auf Strenge und militärischen Drill im Zuchthausalltag eingestellt. Zahlreiche Misshandlungsfälle von Gefangenen durch Justizbeamte aus den frühen Jahren der Republik aus dem Brandenburger Zuchthaus belegen, dass die Neuorientierung im Strafvollzug nicht ohne Schwierigkeiten verlief. Der Präsident des Strafvollzugsamtes verfügte daher eine Ablösung des bisherigen Direktors und setzte 1923 Dr. Rudolf Schwerdtfeger ein. Unter dessen Leitung wurde der Reformvollzug auch im Alten Zuchthaus Brandenburg eingeführt.  

 

Unzureichende Haftbedingungen 

Allerdings genügten die über 100 Jahre alten Gebäude den Ansprüchen des geplant resozialisierenden und erzieherischen Strafvollzugs in keiner Weise. Die unzureichende Ernährung der Gefangenen, hygienisch katastrophale Bedingungen und die Unterbringung von bis zu 60 Mann in einem einzigen Schlafsaal liefen den Prinzipien eines humanen Strafvollzuges zuwider.

 

Planungen für Neubau

Nach mehreren Meutereien innerhalb des Zuchthauses und spektakulären Ausbrüchen und Verfolgungsjagden in den 1920er Jahren bemühte sich die Stadt um einen Neubau des Zuchthauses am Stadtrand "auf dem Görden". Das Preußische Finanzministerium unterstützte diese Bestrebungen , weil es einen modernen Zuchthauskomplex schaffen wollte. Der einzige Neubau einer Strafanstalt in der Weimarer Republik wurde als Prestigeobjekt betrachtet und national sowie international bekannt gemacht.

 

Schließung

Der am modernen Strafvollzug orientierte Neubau des Brandenburger Zuchthauses auf dem Görden übernahm den Großteil der Gefangenen aus dem Alten Zuchthaus im Dezember 1931. Die Überführung der Gefangenen war spätestens im April 1932 abgeschlossen.

 

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