Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Gedenkstätte Opfer der Euthanasie-Morde

Meldungen

Gedenkstätte Opfer der Euthanasie-Morde

Die Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde ist ab dem 20. Mai wieder geöffnet

18. Mai 2021

Ab Donnerstag, 20. Mai 2021, ist die Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde  wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Ausstellung darf nur von bis zu acht Personen gleichzeitig besucht werden. Die Gedenkstätten ist verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher für die Nachverfolgung zu erfassen. Außerdem ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Pädagogische Programme (Führungen und Studientage) sind - sofern die Infektionszahlen nicht steigen - ab dem 1. Juni vor Ort wieder möglich. Bereits jetzt und auch weiterhin können digitale Studientage gebucht werden

Für die Gedenkstättenstiftung hat der Gesundheitsschutz bei der Wiedereröffnung ihrer Einrichtungen höchste Priorität. Besucherinnen und Besucher sind ausdrücklich aufgefordert, sich strikt an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie an die Maskenpflicht zu halten, um das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren.

Öffnungszeiten: Fr/Do 13 bis 17 Uhr, Sa/So und feiertags 10 bis 17 Uhr, Pfingstmontag geöffnet
Anmeldung: Mo bis Fr von 9 bis 15 Uhr unter 03381/7935-112 oder -113 sowie während der Öffnungszeiten der Gedenkstätte unter 0157/32 58 66 38

Zurück zur Übersicht